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Niederlande

seit 1993 ist die einfuhr von hunden des typs Pitbull-Terrier verboten. hunde, die den pitbullartigen gleichen, wie zum beispiel der American Staffordshire-Terrier oder der Bullterrier, dürfen nur dann eingeführt werden, wenn sie einen durch die Fédération Cynologique Internationale (FCI) anerkannten stammbaum haben und die rassepapiere mitgeführt werden. das einfuhrverbot gilt ausnahmslos, also auch für hunde, deren haltung in anderen ländern erlaubt ist.

grundlage ist die Regeling aggressieve dieren (RAD, Regelung über aggressive Tiere) von 1993. es gibt bestrebungen, die verordnung zu überarbeiten und deutlich zu mildern. zu diesem zweck hat die regierung mitte 2007 eine untersuchungskommission eingesetzt. nach dieser verordnung kann ein hund ohne FCI-rassepapiere nach einer checkliste klassifiziert werden. treffen mehr als 18 von 33 dort aufgeführten optischen merkmalen zu, gilt das tier als pitbullähnlich und die behörden haben das recht, es einzuziehen und einzuschläfern, was seit 2000 in zunehmendem maße praktiziert wird.


checkliste:

allgemeine beschreibung
muskulöser, glatthaariger hund
strahlt kraft aus athletisch, nicht sehr schlank
von der seite gesehen macht der hund einen viereckigen eindruck
widerristhöhe (schulterhöhe) 35 - 50 cm

kopf
blockförmig, dosenförmig, schwer im verhältnis zum körper
breiter kiefer
breiter schädel
stark entwickelter stop
das gebiet unter den augen ist auffällig breit
stark entwickelte kaumuskeln

schnauze
stumpfe, keine spitze schnauze

ohren
hoch am kopf angesetzt
knickohren oder kupiert
keine falten

hals
muskulös bis an den schädel

brust
tief
weit gebogene rippen, nach unten "zapfenartig" zulaufend
breit

rücken
muskulös
kurz

beine
die vorderbeine sind gerade und machen einen schweren soliden eindruck
die hüften sind breit und lang und die hinterbeine ziemlich lang

fell
kurzhaarig

schwanz
niedrig angesetzt
dünn
ziemlich kurz im verhältnis zum körper
"zapfenartig" zulaufend zu einem dünnen punkt
oder kupiert


da lediglich das aussehen beurteilt wird, sind demnach auch alle mischlinge die etwa so aussehen, wie zum beispiel Boxer/Labradormischlinge, also nicht entfernt zu den, zum beispiel, in Deutschland gelisteten, "gefährlichen" rassen gehören. ein vorabcheck vor der einreise ist nicht möglich. selbst bei einem bestehen der überprüfung ist keine rechtssicherheit gegeben, für eine erneute beschlagnahme.

ob ein hund nach dieser liste als gefährlich anzusehen ist, wird von einem sachverständigen entschieden, der vom Niederländischen Landwirtschaftsministerium LNV ernannt wurde und der dortigen abteilung LASER angehört. derzeit gibt es drei sachverständige für das ganze land; mehr personen sind wegen der geringen anzahl von untersuchungsfällen (2007: unter 60 in Auftrag gegebene gutachten) nicht erforderlich. die von den sachverständigen erstellten gutachten können vom hundebesitzer durch ein gegengutachten, beispielsweise von der Stiftung Animal Research Foundation Europe (ARFE) angefochten werden. die fälle von beschlagnahmung verdächtiger tiere sind nach angaben des niederländischen tierschutzverbandes in den letzten jahren stark angestiegen: waren es bis 2002 noch maximal 50 tiere jährlich, stieg die zahl 2003 auf 191, 2004 auf 315 und 2005 allein bis mai auf 127.


Quelle: http://www.wikipedia.de